• slide

gelebte Trennungskultur

Outplacementberatung für Unternehmen im Wandel


Gehören Sie zu den Entscheidern und Verantwortlichen eines Unternehmens, die Personal abbauen müssen und dabei die Unternehmenskultur im Auge behalten wollen?

In Kooperation mit unserem Partner bieten wir Ihnen eine erstklassige Beratung, die sie genau dabei unterstützt.

 

Sie befinden Sich in einer:

  • Umstrukturierung?
  • Fusion?
  • schwierigen, wirtschaftlichen Situation?

 

Es gibt viele Gründe für personelle Veränderungen in Unternehmen. Outplacement oder auch Newplacement genannt, ist als ausgesprochen erfolgreiches Instrument in der modernen Personalarbeit inzwischen etabliert.

Outplacementberatung ist aktive Begleitung und Unterstützung bei Personalabbaumaßnahmen. Die betroffenen Mitarbeiter werden beraten und geschult, um neue berufliche Perspektiven zu erlangen und die Krise zu bewältigen. Das Management bzw. die Entscheidungsgremien der Unternehmen setzen zudem auf die jahrelange Erfahrung unserer Kooperationspartnerin in der konstruktiven Bewältigung der anstehenden Veränderungsprozesse.

Die Vorteile für Sie

  • Gelebte Trennungskultur
  • Minimierung von Image und Vertrauensschäden
  • Förderung des Vertrauens der verbleibenden Mitarbeiter und damit Stärkung der zukünftigen Neuausrichtung des Unternehmens
  • Volle Kostentransparenz gibt Ihnen Planungssicherheit für den anstehenden Veränderungsprozess

Somit versteht sich Outplacementberatung als ganzheitliche Transferbegleitung:

 

Einzeloutplacement:

Im Einzel-Outplacement sind die Berater*innen Sparringspartner bei der Neupositionierung von Fach- und Führungskräften. Die Beratung findet außerhalb des Unternehmens statt.

 

Gruppenoutplacement:

Die Beratungsmaßnahmen im Gruppenoutplacement sind für die Mitarbeiter aus dem Tarifbereich vorgesehen und werden von unserer Kooperationspartnerin mit ihren zertifizierten Berater*innen in den Räumen der Unternehmen durchgeführt. In vertraulichen Einzelgesprächen und Seminaren werden die Mitarbeiter begleitet und durch die Präsenz in den Unternehmen ist für alle sichtbar:

Der Arbeitgeber kommt seiner Fürsorgepflicht nach.

Der zeitliche und finanzielle Umfang der Maßnahme richtet sich nach den jeweiligen Aufhebungsvereinbarungen und/oder nach den Regelungen im Sozialplan /Interessensausgleich.

 

Beratung des Managements:

Unser Kooperationspartner bieten darüber hinaus flankierende Angebote zu den Maßnahmen im „Change Management“ an.

statement.jpg

Wir möchten Sie persönlich treffen, den Bedarf Ihres Unternehmens kennen lernen und Ihr spezifisches Thema verstehen. Dafür nehmen wir uns gerne Zeit!

Kontaktieren Sie mich!